Wenn Sie Wohneigentum erwerben, gehört dazu auch der Gang zum Notar. Für uns als Wohnbaugesellschaft sind Notartermine alltäglich. Dagegen haben Privatleute nur gelegentlich mit einem Notar zu tun. Deshalb wäre es doch im Vorfeld interessant zu wissen, welche Aufgaben und Funktionen dieser Beruf hat. Ein Notar ist hauptsächlich für die Beurkundung von Rechtsgeschäften zuständig – unabhängig und unparteilich. Letzteres unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt. Diese Rechtsgeschäfte sind sehr breit gefächert. Bezogen auf den Erwerb eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung bedeutet das Hinzuziehen eines Notars, dass ohne dessen notarielle Beurkundung kein Kaufvertrag wirksam werden kann.
Kein Wohnungskauf ohne notarielle Beurkundung
Jedes Immobiliengeschäft muss also von einem Notar beurkundet werden. Seine Funktion ist dabei ein vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ordnungsaufgabe zwischen den Parteien. Immobilien haben als Kaufgegenstand ein zu großes Gewicht, als dass sich ihre Transaktion ohne notarielle Kenntnisnahme und Absicherung vollziehen ließe. Ihre Übertragung muss eine ganze Reihe von streng geregelten Formalitäten erfüllen, damit Käufer und Verkäufer auf der sicheren Seite sind. Der Notar sorgt mit seinem Siegel unter der Kaufurkunde dafür, dass beide Parteien völlige Rechtsklarheit über deren Inhalt haben können.
Mit der notariellen Beurkundung sind die vertraglichen Vereinbarungen von beiden Seiten anerkannt und verbindlich.
14 Tage Prüffrist ab Zustellung des Vertragsentwurfs
Sofern ein Vertrag nicht gesetzwidrig ist, ist der Notar verpflichtet, diesen auch zu beurkunden. Entscheidend ist die Bereitschaft von Käufer und Verkäufer, die Vertragsinhalte so wie geschrieben zu vereinbaren. Gesetzlich ist bei Verträgen zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem Privatkunden eine 14-tägige Prüffrist vorgesehen. Sie gilt ab dem Zugang des vom Notar versandten, aber noch nicht beurkundeten Vertragsentwurfs und sollte vom Käufer gewissenhaft genutzt werden.