MIETKAUTION – WENN SICH VERMIETER ABSICHERN

Es gibt noch immer manche Unklarheit zum Thema Mietkaution, die wir als Unternehmen, das selbst Mietraum zur Verfügung stellt, hier in einer Grobübersicht ausräumen möchten. Eine Mietkaution ist eine freiwillige Sicherheitsleistung, die der Mieter erbringt und die im Mietvertrag vereinbart ist. In Deutschland ist das Stellen einer Mietkaution gängige Praxis. Sie beträgt üblicherweise bis zu

drei Netto-Monatskaltmieten und ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Absicherung von Mietzahlungen und Mängeln

Die Mietkaution dient dazu, berechtigte Ansprüche des Vermieters dem Mieter gegenüber abzusichern. Dies betrifft nicht allein ausbleibende Mietzahlungen. Werden beim Auszug Mängel festgestellt, können diese über die Mietkaution reguliert werden. Diese müssen bei der Wohnungsübergabe als berechtigt im Übergabeprotokoll festgestellt werden. Überdies erhält der Mieter eine Frist, die von ihm anerkannten Mängel selbst abzustellen. Tritt dies nicht ein, kann sich der Vermieter aus der Mietkaution schadlos halten.

Wird zinsbringend angelegt

Aber auch die Mietkaution genießt einen Schutz. Der Vermieter darf über Sie nicht beliebig verfügen und ist verpflichtet, sie getrennt von seinem Vermögen anzulegen. So erhält der Mieter Sicherheit auf Rückzahlung seiner Kaution, auch wenn das Privatvermögen des Vermieters in Schieflage geraten sollte. Die Rückzahlung der Mietkaution ist einschließlich Zinsen zu leisten. Es besteht also seitens des Vermieters eine Verzinsungspflicht, weshalb die Mietkaution mit dem üblichen Zinssatz anzulegen ist, die für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gelten.

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