MIETER-SELBSTAUSKUNFT – IM VORFELD AUF NUMMER SICHER GEHEN

Private Vermieter und Wohnungsgesellschaften fordern vom Mietinteressenten vor dem Abschluss des Mietvertrages in der Regel eine Selbstauskunft. Es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung, gleichwohl nutzen Vermieter diese Informationsmöglichkeit, um die für Sie optimale Wahl zu treffen. Eine Mieter-Selbstauskunft gibt Aufschluss über die wirtschaftliche Situation des künftigen Mieters und erlaubt Rückschlüsse, ob dieser ordnungsgemäß seinen Mietzahlungen nachkommen kann. Gerade in Regionen mit großer Mietnachfrage ist die Selbstauskunft aber auch ein Instrument, mit dem der Interessent überzeugend auftreten und die Fakten für sich sprechen lassen kann.

Falschaussagen als Kündigungsgrund

Neben der Selbstauskunft ist es dem Vermieter gestattet, auf Wunsch auch Erkundigungen beim Vorvermieter einzuholen. Wer in der Selbstauskunft falsche Angaben zu seinen finanziellen Möglichkeiten oder auch der beruflichen Lage macht, riskiert unter Umständen eine fristlose Kündigung. In der Rechtsprechung sind Fälle bekannt, wonach Vermieter einem Mieter fristlos kündigten, nachdem bekannt wurde, dass seine Gehaltsangaben deutlich zu hoch angesetzt waren – obwohl seine Mietzahlungen pünktlich erfolgten. Hier geht es um das Vertrauensverhältnis. Und dieses kann man mit einer ehrlichen Mieter-Selbstauskunft auf ein gesundes Fundament stellen.

Persönlichkeitsrecht wahren

Falsche Angaben zu unzulässigen Fragen sind dagegen kein Kündigungsgrund. Was darf der Vermieter fragen und was nicht? Fragen, auf die wahrheitsgemäß geantwortet werden muss, sind solche nach dem Beruf und dem Einkommen oder ob man ein Haustier hält. Zu den nicht statthaften Fragen gehören alle, die in das Persönlichkeitsrecht eingreifen, also beispielsweise Religion, Krankheiten, Schwangerschaft oder Haftstrafen betreffen. Auch Rauchgewohnheiten zählen dazu. Hier muss der Mieter keine wahrheitsgemäßen Angaben machen oder kann diese in der Selbstauskunft verweigern.

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