Die ersten und auch die letzten Schritte in einer Mietwohnung sollten der Protokollierung dienen. Ein Wohnungsübergabeprotokoll hält bei Ein- und Auszug präzise fest, in welchem Zustand sich die Wohnung zu diesem Zeitpunkt befindet. Beide Parteien – Vermieter und Mieter – erhalten mit diesem Übergabeprotokoll ein aussagekräftiges rechtsgültiges Dokument, das im Fall des Falles Ansprüche unterstützt oder zurückweist. So können Konflikte schon vor dem Entstehen ausgeräumt werden. Dieses gute Gefühl der Sicherheit dient damit auch einem harmonischen Mietverhältnis.
Besser ist besser
Für ein Wohnungsübergabeprotokoll gibt es keine gesetzlichen Zwänge. Dennoch ist man gut beraten, diesen geringen Aufwand auf sich zu nehmen, um alle Unklarheiten zu beseitigen. Ein Übergabeprotokoll hat eine ganze Reihe an Angaben zum Inhalt. Dazu gehören beispielsweise mögliche Mängel und Schäden. Ihre gewissenhafte Protokollierung klärt darüber auf, wer für ihre Entstehung bzw. Beseitigung haftbar zu machen ist. Hierbei darf man bei der Wohnungsbesichtigung als Vermieter wie Mieter ruhig zweimal hinschauen, um seine eigenen Rechte zu wahren. Weitere Themen im Übergabeprotokoll sind Zählerstände, die Anzahl der überlassenen Schlüssel, der Zustand von Fenstern und Türen, die Funktionstüchtigkeit von Elektrogeräten, der Zustand von Fliesen, möglicher Schimmelbefall und weitere Angaben, die den Ist-Zustand der Wohnung beschreiben.
Wir kommen unseren Mietern entgegen
Das Wohnungsübergabeprotokoll füllen Vermieter und Mieter gemeinsam aus und können dabei gegenseitig die Korrektheit der Angaben bezeugen. Zu diesem Termin sollten keine Möbel in der Wohnung stehen und etwaige Reparatur- oder Renovierungsarbeiten abgeschlossen sein. Ein Übergabeprotokoll ist in vielerlei Mustern verfügbar. Wir von Dussmann Wohnbau verwenden ein Formular für das Wohnungsübergabeprotokoll, das sich vielfach bewährt hat und von unseren Mietern gern angenommen wird.