ERBBAURECHT – DIE KOSTENGÜNSTIGE ALTERNATIVE ZUM GRUNDSTÜCKSERWERB

Sie sind lediglich an dem Haus interessiert oder an einer Eigentumswohnung in dem Gebäude – warum also einen Kaufpreis zahlen, in den der Wert des Grundstücks mit einfließt? Gerade in guten Lagen können es schon mal bis zu 40 Prozent sein, mit denen sich das Grundstück kostenmäßig im Kaufpreis niederschlägt. Eine Alternative ist das Erbbaurecht. Es gestattet Ihnen, auf einem nicht Ihnen gehörenden Grundstück eine Immobilie zu haben. Für deren Grundstücksanteil zahlen Sie lediglich ein Entgelt – den Erbbauzins. Das Erbbaurecht erlaubt Ihnen also, diesen Boden zu pachten statt ihn kaufen zu müssen.

Erbbaurecht über mehrere Generationen

Wie sein Name verrät, ist das Erbbaurecht ein vererbliches und veräußerliches Recht auf ein fremdes Grundstück. Damit sind das Eigentum am Bauwerk und das am Grund und Boden voneinander getrennt. Indem Sie Ihr Erbbaurecht „vererben“, kann es über mehrere Generationen reichen. Eine gesetzliche Regelung über seine Bestandsdauer gibt es zwar nicht, doch wird die Laufzeit häufig auf 99 Jahre ausgelegt. Danach fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer, wobei vertraglich eine Verlängerung des Erbbaurechts oder die Zahlung einer Entschädigung vereinbart werden kann.

Steuervorteile auch im Erbbaurecht

Das Erbbaurecht wird im Grundbuch für das Grundstück an erster Rangstelle eingetragen und ist für den Käufer absolut sicher. Zugleich erhält es ein eigenes Grundbuchblatt. Sie dürfen über dieses grundstücksgleiche Recht genauso verfügen wie über jedes andere Grundvermögen auch. Vom Erbbaurecht unbeschadet können Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten, verleihen oder vererben. Und wenn es um die Nutzung von Steuervorteilen beim Erwerb einer Neubauimmobilie geht, so genießen Sie auch mit einer Erbbaurechtsimmobilie alle steuerlichen Vorzüge, die der Gesetzgeber Ihnen bietet.

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