ENERGIEAUSWEIS – PASSKONTROLLE FÜR DIE ENERGIEBILANZ

Seit 2009 ist für alle Wohngebäude, die seit 1965 errichtet wurden, ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Für ältere Wohnhäuser wurde er schon im Jahr zuvor verbindlich. Kauf- oder Mietinteressenten ist der Energieausweis oder zumindest seine Kopie spätestens zum Besichtigungstermin vorzulegen und nach dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags auszuhändigen. Dieses mehrseitige Dokument hat zwei wesentliche Aufgaben: Hausbesitzer können sich anhand des Energieausweises bei der energetischen Modernisierung leiten lassen, zeigt der Energie-Steckbrief doch exakt an, wo Mängel verborgen liegen und mit welchen Gegenmaßnahmen sie sich im Sinne einer besseren Energiebilanz abstellen lassen.

Für Käufer und Mieter ist der Energieausweis ein Vergleichsmedium, mit dem sich deutschlandweit in Wohnhäusern der Bedarf und Verbrauch von Energie auf einen Blick feststellen lässt. Interessant ist vor allem der im Energieausweis genannte Energieverbrauchskennwert. Er wird mit einer Farbskala dargestellt, auf der der Energiestandard eines Hauses zwischen dem grünen und roten Bereich driften kann. Letzteres bedeutet, dass der Energiestandard sehr zu wünschen lässt und hohe Folgekosten durch übermäßige Verbräuche nach sich ziehen kann.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Als – wie schon genannt – Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Die Werte des Verbrauchsausweises ergeben sich aus dem Energieverbrauch der zurückliegenden Jahre, hängen also nicht nur vom Gebäude, sondern auch dem individuellen Verhalten seiner Bewohner ab. Für Neubauten, die keine Energiehistorie haben, wird von Fachleuten der zukünftige Bedarf errechnet. Dieser ergibt sich aus einer technischen Analyse sämtlicher energetisch relevanten Parameter des Gebäudes und klammert das Nutzerverhalten aus. Beide Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Sie sind damit ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Wohneigentum oder Mietraum, schaffen sie doch auch auf energetischem Feld über die Vergleichbarkeit faire Wettbewerbsbedingungen. Für den Anbieter ist der Energieausweis ein probates Mittel, auch die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit seines Objektes zu unterstreichen.

Diese Seite verwendet ausschließlich essentielle Cookies. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert. Mehr Informationen
OK!