GEMEINSCHAFTSEIGENTUM – JEDER LEISTET SEINEN BEITRAG

Für Immobilieneigentümer sind die Begriffe Eigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum wichtige Themen, über deren Inhalt Klarheit herrschen sollte. Eigentum verpflichtet bekanntlich. Was also hat es mit dem Gemeinschaftseigentum auf sich? Damit sind das Grundstück und alle Gebäudeteile, Einrichtungen und Anlagen gemeint, die weder zum Sondereigentum gehören noch Eigentum eines Dritten sind. Charakteristisch für das Gemeinschaftseigentum ist der Umstand, dass es von allen Wohnungseigentümern gemeinsam verwaltet wird. Und auch die Instandhaltung ist eine Pflicht, die aus dem Gemeinschaftseigentum erwächst.

Miteinander Verantwortung ausüben

Die Wohnungseigentümer bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese trifft gemeinsam Entscheidungen. Wenn es um die Zuständigkeit für bestimmte Reparaturen, Instandhaltungen und Modernisierungen geht, ist meist die Trennlinie zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum entscheidend. Ein harmonischer Umgang der Eigentümer ist in jedem Fall eine gute Basis bei der Beschäftigung mit Gemeinschaftseigentum.

Im Interesse jedes Eigentümers

Werfen wir noch einen genaueren Blick auf die typischen Bestandteile von Gemeinschaftseigentum. Generell lässt sich sagen, dass dazu alle Elemente eines Gebäudes zählen, die für dessen Bestand und seine Sicherheit nötig sind, aber auch prägende Teile und Anlagen seiner äußeren Form und der gemeinsamen Benutzung. So können zum Gemeinschaftseigentum Dächer und tragende Wände, die Fenster oder das Treppenhaus und der Lift zählen. Sie alle gehören, vereinfacht ausgedrückt, keinem einzelnen Eigentümer, werden aber von der Gemeinschaft genutzt und dienen ihren Bedürfnissen. Insofern liegt die gemeinsam ausgeübte Obhut über das Gemeinschaftseigentum im Interesse jedes Wohnungseigentümers.

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